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Krankenfahrten

Für eine Krankenfahrt muss eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ durch den behandelnden Arzt ausgestellt sein. Diese Verordnung muss von der für Ihre Angelegenheiten zuständigen Krankenkasse genehmigt werden. Grundsätzlich übernehmen wir ausschließlich von der Krankenkasse genehmigte Krankenfahrten.

Die Beförderung zu Arztpraxen, Krankenhäusern und zu Kliniken an Ihren individuellen Zielort führen wir anschließend gewissenhaft und pünktlich durch. Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie werden stets von erfahrenen Fahrer / Fahrerinnen ausgeführt.

Fehlen entsprechende Dokumente bzw. sind diese nicht vollständig, dann müssen die Fahrten dem Fahrgast in Rechnung gestellt werden.

Sind Ihre Unterlagen komplett, dann übernehmen wir für Sie die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie hierzu konkrete Fragen haben, geben wir Ihnen telefonisch über unsere Telefonzentrale gerne genauere Auskünfte.

Muster Verordnung einer Krankenbeförderung »

Kontakt

Taxi Gutekunst e.K.
Auenweg 6
72202 Nagold

Tel: 0 74 52/ 25 09
Fax: 0 74 52/ 81 71 12
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